Förderung von Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsprojekten
Was wird gefördert?
Vorhaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Gleichstellungsvorhaben mit überregionalem Wirkungskreis oder innovativem Charakter
- frauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsame Einzelvorhaben
- grenzüberschreitende und interregionale gleichstellungspolitisch relevante Vernetzungsarbeit
- sonstige Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
- Vorhaben zur Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mit überregionalem Wirkungskreis oder innovativem Charakter
- landesweit bedeutsame Vorhaben sowie Beratungs- und Anlaufstellen, die Bestandteil der landesweiten Unterstützungsstruktur für lsbtiq*-Personen sind, mit folgendem Leistungsspektrum:
- Beratung und Unterstützung von Ratsuchenden,
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Kooperations- und Vernetzungsarbeit sowie
- beratungsfallbezogene Arbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- grenzüberschreitende und interregionale gleichstellungspolitisch relevante Vernetzungsarbeit
- sonstige Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit
- überregionale Antidiskriminierungsvorhaben mit Bezug zu mehr als zwei diskriminierungsrelevanten Kategorien des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, in seiner gültigen Fassung
- landesweit bedeutsame Antidiskriminierungsvorhaben mit Bezug zu mehr als zwei diskriminierungsrelevanten Kategorien
- Antidiskriminierungsberatungsstellen mit folgendem Leistungsspektrum:
- Beratung und Unterstützung von Ratsuchenden, Beistandschaft vor Gericht nach § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung,
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Kooperations- und Vernetzungsarbeit,
- Schulungsarbeit sowie Arbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
- Dokumentation von Diskriminierungsvorfällen im Freistaat Sachsen
- sonstige Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Vorhaben von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
- Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit und gleichstellungspolitische Aktivitäten der hauptamtlich bestellten Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen
- Modellvorhaben
- Gefördert werden Modellvorhaben, die vorrangige landesbezogene Handlungsbedarfe betreffen und bestehende Gleichstellungsansätze vertiefen und systematisieren oder die innovative Gleichstellungsansätze in Themenfeldern mit bisher weniger wirksamen Gleichstellungsaktivitäten umfassen.
Wer wird gefördert?
- rechtsfähige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die im Freistaat Sachsen tätig sind, als gemeinnützig anerkannt sind, und gleichstellungspolitisch relevante Arbeit leisten oder deren Satzung diesen Zweck beinhaltet Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen
- die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen
Antragsfristen
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung bei Vorhaben der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, bei Modellvorhaben sowie bei jeweils sonstigen Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit können fortlaufend im jeweiligen Jahr gestellt werden
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung bei Vorhaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Vorhaben zur Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit (mit jeweils Ausnahme von sonstigen Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) sind bis spätestens 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr bzw. die Folgejahre zu stellen