Förderung von Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsprojekten
Stärkung der Chancengleichheit in Sachsen
Informationsveranstaltung für Projektträger im Förderzeitraum 2027
Am 01.07.2026, 14:00-15:30 Uhr findet die Informationsveranstaltung zur Beantragung von Projekten über die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit in Sachsen online statt. Sie richtet sich an Projektträger, die Förderanträge nach Abschnitt B Ziffer I Nr. 1.2 Buchstabe a) und c), Nr. 4.2 Buchstabe a) und c) sowie Nr. 5.2 Buchstabe a) der RL Chancengleichheit und nach Abschnitt B Ziffer I Nr. 1.2 Buchstabe b), Nr. 4.2 Buchstabe b) sowie Nr. 5.2 Buchstabe b) und c) der RL Chancengleichheit stellen wollen und dient der Bekanntmachung der Anforderungen für Projektanträge in der RL Chancengleichheit für den Förderzeitraum 2027. Sie erhalten detaillierte Informationen dazu, welche Ausführungen in den Projektanträgen erforderlich sind und worauf bei der Bewertung der Projektanträge geachtet wird. Die Veranstaltung findet digital statt. Sie können sich bis zum 30. Juni 2026 zur Veranstaltung anmelden. An die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten Sie am 1. Juli 2026 vormittags den Videokonferenzlink (WebEx). Bei Fragen oder Problemen können Sie uns gern kontaktieren (s. Kontakt).
Hier können Sie Ihre Teilnahme buchen: https://mitdenken.sachsen.de/1065502. Der Link zur entsprechenden Videokonferenz wird Ihnen nach Anmeldung zugesandt.
Was wird gefördert?
Vorhaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Gleichstellungsvorhaben mit überregionalem Wirkungskreis oder innovativem Charakter
- frauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsame Einzelvorhaben
- grenzüberschreitende und interregionale gleichstellungspolitisch relevante Vernetzungsarbeit
- sonstige Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
- Vorhaben zur Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mit überregionalem Wirkungskreis oder innovativem Charakter
- landesweit bedeutsame Vorhaben sowie Beratungs- und Anlaufstellen, die Bestandteil der landesweiten Unterstützungsstruktur für lsbtiq*-Personen sind, mit folgendem Leistungsspektrum:
- Beratung und Unterstützung von Ratsuchenden,
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Kooperations- und Vernetzungsarbeit sowie
- beratungsfallbezogene Arbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- grenzüberschreitende und interregionale gleichstellungspolitisch relevante Vernetzungsarbeit
- sonstige Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit
- überregionale Antidiskriminierungsvorhaben mit Bezug zu mehr als zwei diskriminierungsrelevanten Kategorien des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, in seiner gültigen Fassung
- landesweit bedeutsame Antidiskriminierungsvorhaben mit Bezug zu mehr als zwei diskriminierungsrelevanten Kategorien
- Antidiskriminierungsberatungsstellen mit folgendem Leistungsspektrum:
- Beratung und Unterstützung von Ratsuchenden, Beistandschaft vor Gericht nach § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung,
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Kooperations- und Vernetzungsarbeit,
- Schulungsarbeit sowie Arbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
- Dokumentation von Diskriminierungsvorfällen im Freistaat Sachsen
- sonstige Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Vorhaben von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
- Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit und gleichstellungspolitische Aktivitäten der hauptamtlich bestellten Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen
- Modellvorhaben
- Gefördert werden Modellvorhaben, die vorrangige landesbezogene Handlungsbedarfe betreffen und bestehende Gleichstellungsansätze vertiefen und systematisieren oder die innovative Gleichstellungsansätze in Themenfeldern mit bisher weniger wirksamen Gleichstellungsaktivitäten umfassen.
Wer wird gefördert?
- rechtsfähige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die im Freistaat Sachsen tätig sind, als gemeinnützig anerkannt sind, und gleichstellungspolitisch relevante Arbeit leisten oder deren Satzung diesen Zweck beinhaltet Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen
- die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen
Antragsfristen
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung bei Vorhaben der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, bei Modellvorhaben sowie bei jeweils sonstigen Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit können fortlaufend im jeweiligen Jahr gestellt werden
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung bei Vorhaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Vorhaben zur Gleichstellung in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit (mit jeweils Ausnahme von sonstigen Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) sind bis spätestens 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr bzw. die Folgejahre zu stellen