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Richtlinie Chancengleichheit

Förderrichtlinie »Chancengleichheit«

Frau schreibt Geschäftsplan © www.pixabay.com/rawpixel

Mit der Förderrichtlinie »Chancengleichheit« unterstützen wir wichtige Ziele und Vorhaben der sächsischen Gleichstellungspolitik. Frauen im ländlichen Raum, die sich selbständig machen wollen, werden über die Richtlinie ebenso gefördert wie Träger und Vereine, die sich beispielsweise im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt engagieren und dort Projekte umsetzen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung sowie zur Beantragung finden Sie unten indem Sie die Einträge öffnen. Die Antragsberatung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über die Landesdirektion Sachsen.  

Was wird gefördert?

Vorhaben zur Gleichstellung von Frau und Mann

  • Gleichstellungsvorhaben mit überregionalem Wirkungskreis, modellhaftem oder innovativem Charakter
  • Frauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsame Einzelvorhaben
  • Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

  • Vorhaben zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt mit überregionalem Wirkungskreis, modellhaftem oder innovativem Charakter
  • Landesweit bedeutsame Einzelvorhaben welche auf die gleichberechtigte Teilhabe von LSBTTIQ * zielen
  • Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Vorhaben von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

  • Durchsetzung  der Chancengleichheit sowie der Geschlechtergerechtigkeit

Wer wird gefördert?

  • Rechtsfähige Vereine und andere juristische Personen, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, als gemeinnützig anerkannt sind und deren satzungsmäßiger Zweck grundsätzlich die Gleichstellung und Chancengleichheit  von  Frauen und Männern beinhaltet, Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen und die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen.
  • Zuwendungsempfängerinnen sind die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen und werden nur gefördert, wenn mindestens in gleicher Höhe Mittel in dem maßgeblichen Haushaltsplan des Zuwendungsempfängers eingestellt sind und verausgabt werden.

Antragsfristen

  • Spätestens bis 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr bzw. zwei Monate vor Beginn des Vorhabens (Tagungen, Seminare, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit). 

Voraussetzungen

  • Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfängerinnen sind Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen. Zum ländlichen Raum zählen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

  • Was wird gefördert?

Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft zum Haupterwerb der Gründerin führt.

  • Höhe der Förderung?

90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro.

  •  Antragsfristen?

Spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens.

Was wird gefördert?

Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen

Ziel der Förderung ist es, Fällen lebens- oder gesundheitsbedrohter Gewalt im häuslichen Bereich gegen Frauen und ihre Kinder schnell und wirksam begegnen zu können. Hierzu sind im Freistaat Sachsen anonyme Zufluchtsstätten notwendig. Dies sind Frauen- und Kinderschutzhäuser und -wohnungen, die von häuslicher Gewalt bedrohte oder davon betroffene Frauen und ihre Kinder aufnehmen. Gefördert werden

  • der Betrieb der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen
  • Neubau, Umbau und die Sanierung sowie Ausstattungen (Investitionsförderung)
  • Projekte der Öffentlichkeitsarbeit.
Interventions- und Koordinierungsstellen

Ziel der Förderung ist es, den von häuslicher Gewalt Betroffenen die erforderliche Beratung und Hilfe anbieten zu können. Hierzu bedarf es im Freistaat Sachsen der Interventions- und Koordinierungsstellen. Das Wirken der Interventions- und Koordinierungsstellen geht weit über den Ansatz des allgemeinen Opferschutzes hinaus und beinhaltet zusätzlich zur opferorientierten Beratung die Kooperation und Vernetzung aller beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen auf regionaler Ebene. Gefördert werden

  • der Betrieb der Interventions- und Koordinierungsstellen
  • Projekte der Öffentlichkeitsarbeit.
Täterberatungsstellen

Ziel der Förderung ist es, durch Beratungsstellen zur täterorientierten Anti-Gewalt-Arbeit (Täterberatungsstellen) an den Ursachen der Gewaltsituation zu arbeiten. Die Täterberatungsstellen ergänzen das Hilfenetz für von häuslicher Gewalt betroffene Opfer. Ziel dieser Beratungsstellen ist es, Veränderungen bei gewalttätigen Männern und Frauen herbeizuführen, in deren Folge diese in der Lage sind, Verantwortung für das eigene Gewalthandeln zu übernehmen, sich in das Opfer einzufühlen und Konflikte partnerschaftlich und gewaltfrei zu lösen. Gefördert wird

  • der Betrieb der Täterberatungsstellen.

Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Zwangsverheiratung (KOBRAnet)

Ziel der Förderung ist es, Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung wirksam helfen zu können. Hierzu ist im Freistaat Sachsen eine Beratungsstelle erforderlich. Den Betroffenen soll eine qualifizierte psychosoziale Beratung und Betreuung angeboten sowie eine sichere Unterbringungsmöglichkeit vermittelt werden. Gegebenenfalls werden sie in Strafverfahren begleitet und, wenn erforderlich, wird ihnen Hilfe für eine sichere Rückkehr ins Herkunftsland angeboten. Von Zwangsheirat betroffenen oder bedrohten Personen soll psychosoziale Beratung und Betreuung, sichere Unterbringung sowie Unterstützung bei administrativen Fragestellungen angeboten werden. Gefördert werden

  • der Betrieb der Beratungsstelle
  • das Betreiben einer Schutzwohnung.
Modellprojekte

Ziel der Förderung ist es, neue Konzepte und Angebotsformen zu entwickeln, zu erproben und für andere zugänglich zu machen, sofern dadurch ein Beitrag zur Weiterentwicklung von Inhalt und Struktur des Hilfesystems für den Gewaltschutz in Sachsen geleistet wird. Aktuell werden gefördert

  • drei Männerschutzwohnungen
  • Schutzhaus für geflüchtete Frauen und ihre Kinder in Leipzig
  • Modellprojekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt“
  • Modellprojekt „ Bedarfsgerechter Ausbau der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenschutzeinrichtungen und Interventionsstellen im Freistaat Sachsen“

 

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Personenvereinigungen.
  • Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige gemeinnützige Vereinigungen .
  • Zuwendungsempfänger im Bereich der modellhaften Förderung sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen, andere rechtsfähige Personenvereinigungen sowie wissenschaftliche Einrichtungen und Forschungseinrichtungen.

Antragsfristen

  • Spätestens bis 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr, zwei Monate vor Beginn des Vorhabens für Projekte der Öffentlichkeitsarbeit, drei Monate vor Beginn des Vorhaben bei Modellprojekten und vier Monate vor Beginn des Vorhabens für Projekte im Bereich Investitionsförderung. 
  • Mehr Informationen, Antragsformular und Kontakt: https://www.ksv-sachsen.de/kinder-und-jugendliche/massnahmen-bekaempfung-gewalt
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