ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027
Anträge jetzt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen
Die »ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027« des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung wurde am 15. September 2022 veröffentlicht. Seit Ende Oktober ist die Antragsstellung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Für die Förderung stehen bis Jahresende 2027 insgesamt ca. 27 Mio. EUR aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes zur Verfügung.
Die Förderrichtlinie rückt den Themenkomplex der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben in den Fokus. Gefördert werden verschiedene Vorhaben, die Frauen dabei unterstützen sollen, ihre Potentiale bei der Beteiligung am Erwerbsleben oder der unternehmerischen Tätigkeit noch besserauszuschöpfen. Das gilt vor allem für die Bereiche, in denen eine anhaltende geschlechtsbezogene Unterrepräsentation oder geschlechtsbezogene strukturelle Benachteiligung zu beobachten sind. Die Maßnahmen haben zum Ziel, Frauen gezielt anzusprechen und Lebenslagen von Frauen zu berücksichtigen, ob mehrfache Unterbrechungen der Berufslaufbahn oder die Verantwortung als Alleinerziehende oder Pflegende.
Die nächsten Stichtage für Anträge auf Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt sowie für Projekte, die Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl entgegenwirken, werden zeitnah bekannt gegeben.
Anträge auf die Gründerinnenprämie sowie für Unternehmerinnenzentren und Coworking-Spaces können laufend über das Förderportal eingereicht werden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Fördergegenständen, den Konditionen und dem Antragsprozess unter www.sab.sachsen.de.
Pressemitteilung zum Stichtag 30. April 2023
Pressemitteilung zum Start der Förderrichtlinie