C: Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt
Ziele der Förderung
- Unterstützung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen
- Besondere Berücksichtigung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien von Frauen sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege
Was wird gefördert?
- Kontaktstellen Frau und Beruf
- Lebensphasenorientierte Unterstützung und Beratung für Frauen, die eine Erwerbsbeteiligung anstreben beziehungsweise diese ausweiten wollen
- Unterstützung bei der Erarbeitung von beruflichen Zielstellungen, Entscheidungsgrundlagen, Problemlösungsstrategien, Handlungsmöglichkeiten und Handlungsschritten unter besonderer Berücksichtigung von weiblichen Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen für die Erwerbsbeteiligung
Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen
- Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Workshops oder Vernetzungsangebote entsprechend den konkreten Bedürfnissen der Nutzenden
- Zielgruppe der Vorhaben sind Frauen mit Migrationserfahrung, deren Zugang zu Erwerbstätigkeit durch migrationsbedingte Problemlagen erst mittel- bis langfristig nach schrittweisem Abbau von Zugangshürden realisiert werden kann.
Wer wird gefördert?
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich; auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen bspw. als alleinerziehende Väter im Fördergegenstand »Kontaktstellen Frau und Beruf«
Für die Förderung finden zweimal pro Jahr Stichtage statt, bis zu denen die Anträge bei der SAB gestellt werden können. Die Antragstellung wird dann entsprechend vorher auf der Webseite freigeschalten.