A: Förderung der Selbstständigkeit der Frauen
Ziele der Förderung
- Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen
- Geschlechtergerechte Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmensnachfolgerinnen bei Aufbau und Festigung der selbständigen Tätigkeit
Was wird gefördert?
- Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation
Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen. - Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces
- Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen.
- Nicht förderfähig sind Leistungen der Gründungsberatung
Wer wird gefördert?
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich
- Nicht gefördert werden Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Nicht gefördert werden bereits bestehende Gründer- und Technologiezentren, insoweit keine neuen Angebote geschaffen werden (inklusive räumlicher Erweiterung)
Für die Förderung finden zweimal pro Jahr Stichtage statt, bis zu denen die Anträge bei der SAB gestellt werden können. Die Antragstellung wird dann entsprechend vorher auf der Webseite freigeschalten.