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B: Gründerinnenprämie

Ziele der Förderung

  •     Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit
  •     Unterstützung der Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und Familie

Was wird gefördert?  

  • Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
  • Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich
  • Nicht gefördert werden Gründungsvorhaben, bei denen während des Bewilligungszeitraums neben der Gründung entgeltliche Tätigkeiten durch die Zuwendungsempfängerin im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. 

Wer wird gefördert?

  • Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Nicht gefördert werden Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademie und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Gründungsvorhaben im Freistaat Sachsen
  • Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
  • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung
  • Gleichartige Leistungen nach dem SGB II oder SGB III, insbesondere Einstiegsgeld sowie Gründungszuschuss, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II müssen daher eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters oder der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen, dass kein Anspruch auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld besteht.

Der Antrag auf Gründerinnenprämie kann jederzeit über das Förderportal der SAB gestellt werden.