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Istanbul-Konvention

Zum 01. Februar 2018 ist in Deutschland das Europäische Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Kraft getreten, besser bekannt als die Istanbul-Konvention. Mit Inkrafttreten ist die Konvention verbindlich und die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, "Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen".

Gewalt, die sich gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft, ist diskriminierend, verhindert eine tatsächliche wirtschaftliche, soziale und politische Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und stellt somit eine Verletzung ihrer Menschenrechte dar.

Zu den häufigsten Erscheinungsformen geschlechtsspezifischer Gewalt zählen sexualisierte Belästigung, Vergewaltigung, Verstümmelung der weiblichen Genitalien (FGM), erzwungene Abtreibung, Zwangssterilisation, Zwangsehen, Menschenhandel, digitale Gewalt und psychische Gewalt sowie Stalking. Eine Form der geschlechtsbezogenen Gewalt, von der besonders viele Frauen betroffen sind,  stellt "häusliche Gewalt" dar.

Aus der Istanbul-Konvention erwachsen für die Unterzeichnerstaaten und alle staatlichen Behörden Verpflichtungen, die sowohl präventive Maßnahmen, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Gesetzgebung und Strafverfolgung als auch politische Maßnahmen umfassen. In Bezug auf Maßnahmen, welche in der Zuständigkeit des Freistaats Sachsen liegen, realisiert die Landesregierung, unter Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen fortlaufend Vorhaben zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

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