Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Gleichstellungsgesetz (SächsGleiG) stellt die Staatsregierung in einem alle zwei Jahre dem Landtag vorzulegenden Bericht die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung dar. Für den Bericht wird als Datengrundlage die Sächsische Frauenförderungsstatistik sowie die Personalstandstatistik Sachsen herangezogen.
Erster Gleichstellungsbericht des Freistaates Sachsen
Mit dem Ersten Gleichstellungsbericht legt der Freistaat Sachsen im Juni 2025 eine umfassende Bestandsaufnahme zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst vor. Rechtsgrundlage ist das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Sächsische Gleichstellungsgesetz, das das Sächsische Frauenfördergesetz abgelöst und weiterentwickelt hat.
Der Bericht enthält Daten zur Beschäftigungsstruktur, zu Teilzeitquoten, Führungspositionen und Arbeitszeitmodellen. Der Berichtszeitraum umfasst Daten der Sächsischen Frauenförderungsstatistik für den Zeitraum 30. Juni 2019 bis 30. Juni 2023. Zudem adressiert der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen.
Zentrale Ergebnisse des Ersten Gleichstellungsberichts (inkl. Kommunen) zum Stichtag 30. Juni 2023
- Der Anteil von Frauen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen liegt bei rund 64 Prozent.
- Hingegen sind nur etwa 50 Prozent Frauen in den obersten Leitungspositionen vertreten. Wird der Bereich Schule, welcher einen Großteil der Leitungsfunktionen ausmacht, bei der Betrachtung der obersten Leitungsfunktionen nicht mit berechnet, dann beträgt der Frauenanteil in Positionen mit obersten Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen durchschnittlich 34,0 Prozent.
- Zwischen den Ministerien des Freistaates Sachsen bestehen große Unterschiede bei der Repräsentanz von Frauen in obersten Leitungsfunktionen. Den höchsten Anteil an Frauen in obersten Leitungsfunktionen weist das Sächsische Staatsministerium für Kultus mit 72,0 Prozent auf und der niedrigste Anteil das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft mit 20,0 Prozent.
- Frauen arbeiten mit einem Anteil von 83,9 Prozent in Teilzeit. Der Anteil an Männern, die in Teilzeit tätig sind, beträgt 16,5 Prozent.
- Bei Beurlaubungen, wie z. B. Elternzeit oder zur Pflege naher Angehöriger sind Frauen mit einem Anteil von 85,4 Prozent und Männer mit einem Anteil von 14,6 Prozent vertreten.
- Flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten tragen zunehmend zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege bei.
Bedeutung des Gleichstellungsberichts
Der Gleichstellungsbericht dient als Instrument, um Personalentwicklungen zu beobachten, Maßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Gleichzeitig ist er ein Spiegel der Umsetzung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes im öffentlichen Dienst. Er unterstützt die Behörden und Einrichtungen des Freistaates und trägt dazu bei, bestehende Benachteiligungen zu erkennen und abzubauen.
Ausblick
Der Bericht ist als fortlaufendes Monitoring angelegt. Künftige Berichte sollen die Wirksamkeit und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Förderinstrumente, dokumentieren und analysieren sowie eine Grundlage für weitere Maßnahmen schaffen. Weiterhin soll der Bericht zum Handeln in der Verwaltung anregen.